| Richtlinien Gold- und Platin-Schallplatten |
| VORAUSSETZUNGEN |
Eine Goldene Schallplatte darf verliehen werden:
- für 100.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.)
- für 150.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, CD-2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.)
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Eine Platin-Schallplatte darf verliehen werden:
- für 200.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.)
- für 300.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, 2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.)
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| Die unter 1. und 2. jeweils vorausgesetzten Verkaufszahlen müssen mit einer Veröffentlichung identischen Inhalts auf dem Inlandsmarkt erzielt worden sein. Bei der Addition verschiedener Tonträgerarten, Bildtonträgerarten und gegebenenfalls unterschiedlicher Versionen muss inhaltlich weitestgehend Übereinstimmung mit den Normalprodukten vorliegen. Diese ist gegeben bei Produkten mit gleichem Namen bzw. Titel, gleichem Interpreten und inhaltlicher Übereinstimmung von mindestens 50% der Tracks (Verschiedene Versionen eines Tracks beeinträchtigen dieses Identität nicht. Hierunter fallen auch Live-Versionen und Videos. Auch Spielzeitunterschiede einzelner Titel sind nicht als mangelnde inhaltliche Übereinstimmung zu werten). Additionsfähig sind auch Veröffentlichungen unterschiedlicher Varianten, wie z.B. Special Editions, sofern obenstehende Bedingungen erfüllt sind. Kopplungs-Tonträger, die mehr als einen Künstler und/oder Künstlergruppe beinhalten, erfüllen die Voraussetzungen für eine Gold- oder Platin-Verleihung nicht, wenn die Mehrzahl der gekoppelten Titel bereits zuvor veröffentlicht wurde. |
| Die Verleihung eines Goldenen Musikvideos oder eines Platin-Musikvideos ist für Bildtonträger (DVD-Video, VHS u.a.) zusätzlich möglich, soweit die Voraussetzungen der dafür gültigen Richtlinien erfüllt werden, auch wenn diese Bildtonträger zur Erreichung einer Goldenen oder Platin-Schallplatte bereits berücksichtigt wurden. |
| MODALITÄTEN DER VERLEIHUNG |
| Die Goldenen Schallplatten bzw. Platin-Schallplatten werden von den Schallplattenfirmen verliehen. Diese teilen jede beabsichtigte Verleihung der Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft mit. |
| Bei der Geschäftsstelle des Bundesverbandes wird ein Register geführt, in welches diese Meldungen eingetragen werden. Auf Gold- und Platin-Schallplatten, verwendeten Metallschildern u.ä. kann das Logo des Bundesverbandes verwendet werden. |
| Die gemeldeten Verleihungen werden von der Verbandsgeschäftsstelle in geeigneter Weise veröffentlicht. Sollte die erforderliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers (vgl. IV) nicht innerhalb eines Jahres nach der Meldung an den Verband vorliegen, wird die Verleihung aus dem Register gestrichen und die Streichung in der nächstmöglichen Veröffentlichung bekannt gemacht. |
| ERRECHNUNG DER VERKAUFSZAHLEN |
| Bei der Errechnung der Verkaufszahlen werden alle Verkäufe (einschl. Club-Absätze) zugrundegelegt, die an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft der Urheber als Inlandsverkäufe abgerechnet werden. (Verleihungen für Clubsonderveröffentlichungen unterliegen den Bedingungen dieser Richtlinien.) Unberücksichtigt bleiben alle kostenlosen Bemusterungsexemplare, auch wenn sie die entsprechenden Freigrenzen des jeweiligen GEMA-Vertrages überschreiten. Aktuelle vertragliche Regelungen mit der GEMA müssen jeweils berücksichtigt werden. Bei Ermittlung der Verkaufszahlen sind Rückhaltemengen im Rahmen der Retentionsregelung daher gegebenenfalls aufzulösen. Liegen zum Zeitpunkt der Verleihung nicht alle GEMA-Abrechnungen vor oder sind im Rahmen vertraglicher GEMA-Regelungen nicht alle ausgelieferten Stückzahlen abgerechnet, werden die der GEMA gemeldeten Brutto-Auslieferungen abzüglich der vertraglichen Retourenpauschale herangezogen. |
| Sollten in begründeten Ausnahmefällen GEMA-Abrechnungsunterlagen für die Prüfung nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand herangezogen werden können, müssen andere Nachweise erbracht werden, die für eine qualifizierte und sichere Prüfung der Absatzhöhe ausreichen. Über die Eignung entscheidet der jeweils beauftragte Wirtschaftsprüfer. |
| KONTROLLE |
| Eine Kontrolle erfolgt durch einen von der betreffenden Firma beauftragten Wirtschaftsprüfer (z.B. im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses). Eine Bestätigung dieses Wirtschaftsprüfers über das Erreichen der zur Verleihung erforderlichen Verkaufszahlen ist separat auszufertigen und der Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft e.V. zuzusenden. |
| Diese Fassung wurde von der Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2003 verabschiedet und hat Gültigkeit für Tonträger und Bildtonträger, die nach dem 01.01.2003 veröffentlicht wurden. |
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Der Ursprung der goldenen Schallplatte liegt im Jahr 1931:
Nachdem sich die
Single "That Silver Haired Daddy Of Mine" (Gene Autry) über
eine
Million mal verkauft hatte, übergab die Plattenfirma dem Künstler eine
ihrer
Platten mit Goldüberzug. Als erste offizielle Goldene Schallplatte gilt
jedoch die 1941 in den USA vergebene Auszeichnung für Glenn Millers Titel
"Chattanooga Choo Choo". |
Voraussetzung für die Verleihung einer Goldenen
Schallplatte ist der Verkauf
einer Mindestanzahl von Tonträgern (siehe Stückzahlen weiter
unten). Die Richtlinien dafür gibt es seit dem 1. Januar 1976 in
Deutschland. Ursprünglich waren die Werte 500.000 Singles für Gold,
1.000.000 Singles für Platin. Die Zahlen wurden 2003 aufgrund der
rückläufigen Verkaufszahlen deutlich herabgesetzt (siehe
Deutschlandzahlen
weiter unten). |
| Und noch ein paar Daten: |
Doppelplatin in Deutschland:
400.000 Alben
Dreifachplatin Deutschland:
600.000 Alben |
In Österreich liegen die Zahlen bei:
Gold: 15.000 Exemplare (für Single oder Album)
Platin: 30.000 Exemplare (Single oder Album) |
Schweiz:
Gold: 15.000 Exemplare (für Single oder Album)
Platin: 40.000 Exemplare (Single oder Album) |
USA:
Gold: 150.000 Exemplare (für Single oder Album, 50.000 bei Videos)
Platin: 1.000.000 Exemplare (für Single oder Album , Video 100.000)
Doppelplatin: 2.000.000 für Single oder Album , Video 200.000) |
Es gibt noch die diamantene Schallplatte in Deutschland (über
1.000.000
Million verkaufte Tonträger) die aber sehr selten verliehen wird.
Einige
Beispiele: |
1969: Blue Diamonds (über 22 Millionen verkaufte
Schallplatten)
1974: Nana Mouskouri (für das Album Nanas book of songs, hat heute über
300
"Goldene", "Platine" und "Diamantene"
Schallplatten)
1981: Dalida (zwischen 40 und 60 Millionen verkaufte Tonträger; erste
Künstlerin, die sowohl eine Goldene als auch eine Diamantene Schallplatte
erhielt)
1988: Mylène Farmer (für den Hit Ainsi soit je .)
1992: Karel Gott (Verkauf von 13 Millionen Platten in der ehemaligen
Tschechoslowakei)
1994: Green Day (Verkauf von 11 Millionen Exemplaren des Albums Dookie)
1996: Die Blaskapelle Moravanka (über 30 Millionen verkaufte Tonträger;
31
Goldene, zwei Platin- und eine Diamantene Schallplatte)
1999: Van Halen (für die Alben Van Halen und 1984)
2003: Led Zeppelin (Fünf Diamantene, die letzte für 10 Millionen
verkaufte
Exemplare; Verleihung 20 Jahre nach ihrer Auflösung)
2004: Def Leppard
2004: Indochine (für Paradize mit 1.200.000 verkauften Exemplaren)
Andy Borg (Neun Goldene, drei Platin- und eine Diamantene Schallplatte) |